Falls Sie für Ihren Wagen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, keine Sorge. Den Hagelschaden reguliert die Versicherung zu den unten genannten Konditionen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt und es gilt die Selbstbeteiligung, die Sie für diesen Vertragsbestandteil vereinbart haben.
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Haben Sie dagegen eine Teilkasko zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung vereinbart, kommt diese für die Instandsetzungskosten auf. Doch was zahlt die Teilkasko beim Hagelschaden?
Grundsätzlich gilt:
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Wer keine Kaskoversicherung für seinen Wagen abgeschlossen hat, muss für die Beseitigung eines Hagelschadens selbst aufkommen.
Schon ein kurzer Hagelschauer genügt, um ein gerade noch schickes Auto kräftig zu beschädigen. Das typische Schadensbild hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Je größer die Hagelkörner sind, desto stärkere Dellen gibt es. An der Frontscheibe und der Heckscheibe sind die verschiedensten Schadensausprägungen möglich.
Üblich sind:
Wenn Sie in den Hagel hineinfahren, konzentrieren sich die Schäden auf die Fahrzeugfront, das heißt die Scheinwerfer, die Motorhaube und die Windschutzscheibe sind besonders betroffen. Beim stehenden Pkw überziehen die Schäden die gesamte Oberseite.
Ist Ihr Auto von einem Schaden durch Hagel betroffen, sichern Sie sofort die Beweise. Notieren Sie sich Ort, Datum und Uhrzeit des Ereignisses und dokumentieren Sie die Beschädigungen an Ihrem Wagen mit dem Smartphone oder einer Digitalkamera. Informieren Sie im Anschluss unverzüglich Ihre Versicherungsgesellschaft über den Schaden. Besonders komfortabel und schnell ist eine Online-Schadensmeldung, die viele Versicherer anbieten.
Dort geben Sie Folgendes an:
Warten Sie mit einem Reparaturauftrag, bis Sie eine Zusage für die Kostenübernahme von Ihrer Versicherung erhalten. Die Unternehmen prüfen in der Regel die Plausibilität Ihrer Meldung mit den Daten des Wetterdienstes und beauftragen unter Umständen einen Gutachter.
Sobald Ihre Versicherung die Kostenübernahme bestätigt, vereinbaren Sie einen Termin bei Carglass®. Unsere Glasexperten begutachten den Schaden und prüfen, ob eine Reparatur der Scheibe möglich ist oder ein Austausch vorgenommen werden muss. Auf Wunsch rechnen wir – bis auf Ihre Selbstbeteiligung – die Reparaturkosten direkt mit Ihrer Versicherung ab.
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