Wer haftet bei Steinschlag durch andere PKW auf der Autobahn?

Grundsätzlich sind Glasschäden, die bei einem Steinschlag auf der Autobahn entstehen, von Ihrer Voll- oder Teilkasko abgedeckt. 

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Bei normalen Straßenverhältnissen und angepasster Geschwindigkeit lässt sich das Aufwirbeln kleiner Steinchen nicht verhindern. Daher kann der Fahrer eines vorausfahrenden Autos im Schadensfall vermutlich nicht haftbar gemacht werden. 

Anders sieht es aus, wenn der Vordermann nicht den Straßenverhältnissen entsprechend fährt. Bei Schotter und Splitt sollte das Tempo zum Beispiel gedrosselt werden. Wer nicht den Verhältnissen angepasst fährt, haftet für einen Steinschlag an einem anderen PKW. 

Trifft ein fahrlässig aufgewirbelter Stein Ihre Scheibe, muss die Kfz-Haftpflicht des Vorausfahrenden die Kosten für den Schaden übernehmen. 

So beugen Sie einen Steinschlag auf der Autobahn vor

Auch wenn Sie einen Steinschlag auf der Autobahn nicht verhindern können, gibt es eine einfache Regel, um das Risiko eines Steinschlages zu minimieren: 

Halten Sie genügend Abstand zu Ihrem Vordermann. Faustregel: Der Abstand sollte mindestens ein halbe Tacho-Länge betragen. 

Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h bedeutet das somit einen Abstand von mindestens 50 Metern. Bei Lkws lohnt sich ein noch größerer Abstand. Denn Schmutz, der sich in den Reifen verfangen hat, prallt hier mit noch größerer Wucht auf das nachfolgende Auto. 

 

Monteur setzt Reparaturgerät auf Scheibe auf

Sie haben einen Steinschlag? Kein Problem.

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