Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe kommt zum Glück nicht alle Tage vor. Umso verständlicher, dass Sie Fragen zum Thema Kasko und Kosten haben. Zahlt bei einem Steinschlag an Ihrem Fahrzeug die Vollkasko, Teilkasko oder gar die Haftpflicht?
Eine Kaskoversicherung deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Die Kasko ist in Deutschland keine Pflicht, sondern eine freiwillige Versicherung.
Man unterscheidet zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung.
Unabhängig von der Art Ihrer Versicherung, sollten Sie einen Steinschlag auf jeden Fall Ihrem Versicherer melden, damit er entstehende Kosten übernimmt oder bezuschusst.
Wie genau Sie einen Steinschlag Ihrer Versicherung melden, handhaben die Anbieter recht unterschiedlich. Dies lässt sich schnell auf der Versicherungs-Website in Erfahrung bringen.
Mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung werden die Kosten für eine Steinschlagreparatur in vollem Umfang von Ihrer Versicherung übernommen. Wenn Sie Carglass® beauftragen, können Sie Ihren Regulierungsanspruch gegenüber der Versicherung ganz bequem an uns abtreten. Wir kümmern uns dann um die komplette Abwicklung und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. In jedem Fall bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unberührt.
Müssen wir die Frontscheibe wechseln, zahlen Sie als Teilkaskoversicherter lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. Überprüfen Sie daher in Ihrem Vertrag genau, was vereinbart wurde. Im Normalfall zahlt die Teilkasko für Glasschäden durch Steinschlag, Hagel oder Wildunfälle. Anders als die Vollkaskoversicherung, kommt die Teilkasko nicht für selbstverschuldete Schäden oder Vandalismus auf. Wie hoch Ihre Eigenbeteiligung genau ist, können wir auf Wunsch bei Auftragserteilung gerne für Sie ermitteln. Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich auch alle Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Sie beinhaltet automatisch eine Teilkasko und schließt außerdem Steinschlag und Vandalismus mit ein.
Haben Sie den Glasschaden an Ihrem Fahrzeugt selbst verursacht, bezahlen Sie die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.
Im Normalfall haben Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Selbstbeteiligung für Glasschäden vereinbart. Im Schadensfall bezahlen Sie damit nur den vereinbarten Betrag. Üblicherweise sind dies 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Übersteigen die Kosten des Glasschadens Ihre Selbstbeteiligung, dann bezahlt die Versicherung normalerweise den Rest.
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, die bei Schäden einspringt, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an fremden Fahrzeugen verursachen. Den Glasschaden an Ihrem eigenen Auto bezahlt die Haftpflicht leider nicht.
Bei Glasschäden am Auto vereinbaren Sie am besten einen Termin. Unsere Autoglasspezialisten kümmern sich um alles Weitere – von der Reparatur über den Austausch bis hin zur direkten Abwicklung mit Ihrer Versicherung. So sind Sie mit Ihrem Fahrzeug schon bald wieder sicher im Straßenverkehr unterwegs.
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Sie erfahren direkt, ob Kosten entstehen und wann Ihr Fahrzeug fertig ist.