Köln, 20. Januar 2025. Carglass® und ATU begrüßen die heutige Entscheidung des Oberlandesgericht Köln, die das Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass die von Fahrzeugherstellern auferlegten Zugangsbarrieren zu Fahrzeugdaten illegal sind.
Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil die Berufung von Stellantis zugunsten von Carglass® und ATU abgewiesen und Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten durch Fahrzeughersteller für illegal erklärt. Dieses Urteil stützt die klare Position des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Oktober 2023 und markiert einen weiteren Erfolg für Fairness und Chancengleichheit im europäischen Kfz-Servicemarkt.
Fahrzeughersteller behindern zunehmend den Zugang zu Fahrzeugdaten, die für Reparaturen im Kfz-Servicemarkt erforderlich sind. Technische Hürden wie die sog. „Secure Gateways“ erschweren den Zugang und verursachen zusätzliche Kosten. Diese Barrieren beeinträchtigen den freien Wettbewerb, schränken die Wahlfreiheit der Verbraucher ein und können letztlich zu höheren Preisen führen.
Carglass® bleibt im Dialog mit Branchenakteuren und der Europäischen Kommission, um sicherzustellen, dass jede neue EU-Verordnung zum Zugang zu Fahrzeugdaten den freien und fairen Wettbewerb wahrt und die im Urteil festgelegten Grundsätze widerspiegelt.
Carlos Brito, CEO von Belron, der Muttergesellschaft von Carglass®, erklärt: „Wir freuen uns über das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das bekräftigt, dass von Fahrzeugherstellern auferlegte Barrieren für den Zugang zu Fahrzeugdaten illegal sind. Dieses Urteil wird ein faires Wettbewerbsumfeld in der Kfz-Reparaturbranche sicherstellen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass unabhängige Anbieter nahtlosen Zugang zu Fahrzeugdaten für essenzielle Dienstleistungen haben – ohne unnötige Hürden. Dies ist entscheidend, um die Wahlfreiheit der Verbraucher und wettbewerbsfähige Preise zu gewährleisten, die von unabhängigen Werkstätten angeboten werden.“
Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer von Carglass®, ergänzt: „Wir setzen uns weiterhin für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fahrzeugherstellern ein, um dieses Urteil effektiv umzusetzen und sicherzustellen, dass Verbraucher von einem offenen und wettbewerbsfähigen Kfz-Servicemarkt profitieren.“
Carglass®, der Spezialist für Fahrzeugglasreparaturen, und ATU, Deutschlands größte Kette für Kfz-Werkstätten, brachten dieses Thema ursprünglich vor das Landgericht Köln in einem Verfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA – „FCA“ oder Stellantis Europe SpA – „Stellantis“). Da der Fall die Auslegung einer EU-Verordnung betraf, verwies das Landgericht Köln den Fall an den Europäischen Gerichtshof, der am 5. Oktober 2023 zugunsten von Carglass® und ATU entschied. Das Urteil wurde 2024 vom Landgericht Köln bestätigt, woraufhin Stellantis Revision einlegte. Auch diese wurde diese nun vom Oberlandesgericht abgewiesen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.