Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beseitigt die wettbewerbswidrigen Hindernisse, die Fahrzeughersteller eingeführt haben, und erlaubt allen unabhängigen Kfz-Serviceanbietern den Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung fairer, ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen im Kfz-Servicemarkt und hebt den Mehrwert hervor, den diese für Konsumenten bieten.
Köln, 05. Oktober 2023. Bestimmte Service-Dienstleistungen, z.B. die Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen nach dem Austausch der Windschutzscheibe oder das Beheben von im Fahrzeugdisplay angezeigten Fehlern erfordern den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Diesen haben einige Fahrzeughersteller begonnen, durch technische Hürden und die Einführung von Lizenzgebühren zunehmend zu erschweren. Dies verursacht unnötige Kosten in den Betrieben und beeinträchtigt den freien Wettbewerb auf dem Kfz-Servicemarkt. Außerdem schränkt es die Wahlfreiheit der Verbraucher – bei potenziell steigenden Kosten – ein.
ATU und Carglass® haben die Klage ursprünglich beim Landgericht Köln in einem Musterverfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA) eingebracht. Da es in diesem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung ging, legte das Landgericht Köln den Fall dem EuGH vor.
Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH schafft EU-weit Rechtssicherheit und wird sowohl für die Fahrzeughersteller als auch für alle unabhängigen Marktteilnehmer – über ATU und Carglass® hinaus – verbindlich sein. Es wird erwartet, dass das Urteil auch in Großbritannien gültig sein wird.
Carlos Brito, CEO der Belron Group, Muttergesellschaft von Carglass® Deutschland, kommentiert: „Wir freuen uns sehr über das Urteil des EuGH. Die Entscheidung des Gerichts stärkt faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Servicemarkt und den Mehrwert, den sie für Verbraucher bedeuten. Wir sind überzeugt, dass das Urteil weltweit dort Berücksichtigung finden wird, wo sich nationale Gesetzgeber mit den Herausforderungen beschäftigen, die sich aus den immer häufiger eingesetzten Connected-Car-Lösungen für unabhängige Kfz-Serviceanbieter und ihr Recht auf Zugang zum Reparaturmarkt ergeben. Wir sind entschlossen, konstruktiv mit allen Fahrzeugherstellern zusammenzuarbeiten, dieses Urteil wirksam umzusetzen, damit Verbraucher weiter von den Vorteilen eines fairen Wettbewerbs profitieren, die der unabhängige Kfz-Servicemarkt bietet.“
Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer von Carglass® Deutschland, ergänzt: „Wir erwarten, dass die Fahrzeughersteller jetzt die Auslegung der Vorschriften durch den EuGH respektieren und alle Beschränkungen des Zugriffs auf den OBD-Port sofort beseitigen, damit auch die Verbraucher die Vorteile eines fairen Wettbewerbs so schnell wie möglich wahrnehmen können.“
Der Austausch einer Windschutzscheibe wird in modernen Fahrzeugen technisch immer komplexer. Bereits heute sind rund 30 Prozent aller Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen ausgestattet und müssen nach dem Austausch der Frontscheibe rekalibriert werden. Diese Zahl wird weiter steigen, je mehr Neufahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen ausgestattet werden. Viele Tätigkeiten einer Kfz-Werkstatt (ob Reparatur oder Wartung) erfordern, dass der Mechaniker über den On-Board-Diagnose-Anschluss (den sog. OBD-Port) Zugriff auf den Datenstrom des Fahrzeugs erhält. Service-Center von Carglass®, ATU-Filialen und jede andere unabhängige Werkstatt erhalten diesen
Zugang über gängige Mehrmarken-Diagnosegeräte, die an den OBD-Anschluss des Fahrzeugs angeschlossen werden.
In seinem Urteil hat der EuGH auch die Bedeutung des Themas Cybersicherheit berücksichtigt. Mit seiner Entscheidung bestätigt das Gericht, dass Fragen der Cybersicherheit von den Fahrzeugherstellern angemessen gehandhabt werden können, ohne dem Kfz-Servicemarkt Einschränkungen aufzuerlegen.
„Bei allen Belron-Unternehmen hat Cybersicherheit höchste Wichtigkeit. Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass unsere Systeme aufkommenden Bedrohungen immer einen Schritt voraus sind, um die personenbezogenen Daten unserer Kunden zu beschützen sowie die Sicherheit unserer Kunden und ihrer Fahrzeuge zu gewährleisten. Sie übergeben uns ihr Auto in dem Vertrauen, dass wir unsere Arbeit – auch unter Nutzung des OBD-Ports – effizient und in gewohnt hoher Qualität machen werden, ohne ihre Unversehrtheit oder ihre Cybersicherheit zu gefährden. Wir sind zuversichtlich, dass Fahrzeughersteller wie Fiat Chrysler in der Lage sein werden, Risiken der Cybersicherheit angemessen zu handhaben, ohne den Zugang zu Fahrzeugsystemen und -daten durch unabhängige Kfz-Serviceanbieter übermäßig einzuschränken“, erklärt Carlos Brito.
Auf Basis der Entscheidung des EuGH können sowohl Carglass® als auch ATU und andere unabhängige Kfz-Serviceanbieter mit den Servicebetrieben der Automobilhersteller gemäß EU-Recht ohne Einschränkungen konkurrieren.
Beide Unternehmen werden von der internationalen Anwaltskanzlei Osborne Clarke vertreten.