Ja, solange der Schaden reparabel ist und wir die Windschutzscheibe bei einem Steinschlag nicht austauschen müssen. Ihre Vollkasko-Versicherung beinhaltet automatisch auch eine Teilkasko. Über diese rechnet Ihre Versicherung die Steinschlagreparatur dann ab.
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Wenn vom Steinschlag aus schon ein längerer Riss durch die Windschutzscheibe geht, müssen wir Ihre Windschutzscheibe austauschen. Dafür berechnet Ihnen die Teilkasko dann Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. Aber keine Sorge: Selbst dann erhöht sich Ihre Versicherungsprämie nicht.
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